Die Gesetzgebung der Türkischen Republik Nordzypern (TRNZ) legt klare Regeln für die Ein- und Ausfuhr von Bargeld, Alkohol und anderen Gütern fest. Diese Regeln tragen dazu bei, die Transparenz bei Finanztransaktionen sicherzustellen und den Warenfluss zu regulieren. Schauen wir uns die wichtigsten Aspekte an.
Bargeldbezugslimit pro Person
Die TRNZ hat ein internationales Standardlimit: 10.000 Euro pro Person oder den Gegenwert in einer anderen Währung zum offiziellen Wechselkurs der Zentralbank von Nordzypern am Tag der Ausfuhr. Beträge, die diese Grenze überschreiten, unterliegen der Meldepflicht.
Überschreitung des Limits
Wenn der Betrag das festgelegte Limit überschreitet, müssen Sie:
- Füllen Sie die Erklärung beim Zoll aus.
- Holen Sie die Genehmigung der TRNC-Zentralbank ein.
Die Nichteinhaltung dieser Regeln kann zum Verlust von Geldern und Geldstrafen führen.
Merkmale des Bargeldexports durch Minderjährige
In der TRNC-Gesetzgebung gibt es keine Altersbeschränkungen für die Ausfuhr von Bargeld. Minderjährige dürfen bis zu 10.000 Euro mitführen. Wenn jedoch hohe Beträge bei Kindern festgestellt werden, können die Zollbehörden Belege verlangen. Eltern wird empfohlen, ihre Kinder zu begleiten und die notwendigen Unterlagen im Voraus vorzubereiten.
Bargeld in die TRNC bringen
Für die Einfuhr von Bargeld gelten ähnliche Regeln wie für die Ausfuhr: Beträge bis 10.000 Euro sind nicht deklarationspflichtig. Wenn der Betrag diese Grenze überschreitet, müssen Sie:
- Füllen Sie die Erklärung in dreifacher Ausfertigung aus:
- Das erste Exemplar verbleibt beim Passagier.
- Der zweite wird an den Zoll übergeben.
- Der dritte Betrag wird an die TRNC-Zentralbank gesendet.
Import von Alkohol
Die zollfreie Einfuhr von Alkohol in das TRNC-Gebiet ist begrenzt:
- 1 Liter starke Getränke (mehr als 22 % Alkohol).
- 2 Liter Wein (bis zu 22 % Alkohol).
Alkohol darf nur von Passagieren über 17 Jahren mitgeführt werden. Wer mehr importieren möchte, muss eine Gebühr zahlen: 10 Euro pro Liter für bis zu fünf Liter. Die Einfuhr von mehr als fünf Litern pro Person ist verboten.
Beim Export von Alkohol aus der TRNC in die GUS-Staaten gelten ähnliche Regeln: Bis zu drei Liter dürfen zollfrei exportiert werden. Für ein Volumen von drei bis fünf Litern müssen Sie eine Gebühr von 10 Euro pro Liter zahlen. Die Einfuhr von mehr als fünf Litern ist verboten.
Überqueren der grünen Linie
Die Grenze zwischen Nord- und Südzypern ist offen, der Warenverkehr durch sie unterliegt jedoch strengen Beschränkungen.
Zugelassene Güter:
- Zigaretten : bis zu 40 Stück.
- Alkohol : 1 Liter beliebiger Stärke.
- Landwirtschaftliche Produkte : bis zu 3 kg.
- Verarbeitete Produkte (Oliven, Marmeladen, Säfte usw.): in einer Menge, die für eine Person ausgelegt ist.
- Persönliche Gegenstände : bis zu 260 Euro pro Person.
Verbotene Waren:
- Alle anderen Tabakprodukte als Zigaretten.
- Kraftstoff (außer dem, was sich im Tank befindet).
- Gefälschte Produkte bekannter Marken.
- Fleisch, Milchprodukte, Meeresfrüchte.
- Holz aus Kiefern- und Kastanienbäumen.
- Zitrusfrüchte, Weintrauben, Obstbäume und Zierpflanzen.
- Honig, Düngemittel, Pestizide.
- Einweggeschirr aus Kunststoff.
- Medikamente (außer lebenswichtige Medikamente mit Beleg).
- Waffen, Drogen, Antiquitäten.
Temporärer Import
Folgendes kann vorübergehend aus der TRNZ in das Gebiet Südzyperns eingeführt werden:
- Autos mit ausländischer Zulassung.
- Ausrüstung für Ausstellungen.
- Werkzeuge für berufliche Tätigkeiten mit dokumentarischem Nachweis.
- Sportausrüstung (ausgenommen waffenähnliche Gegenstände).
Empfehlungen:
- Informieren Sie sich vorab über die Grenzübertrittsregeln und -beschränkungen.
- Stellen Sie die Verfügbarkeit von Dokumenten für deklarationspflichtige Waren sicher.
- Folgen Sie der Website des zyprischen Zolls für Updates.
Durch die Einhaltung dieser Regeln können Sie Bußgelder und Verspätungen vermeiden und Ihre Reise wird so angenehm wie möglich sein.