Um die öffentliche Ordnung aufrechtzuerhalten, die nationale Sicherheit zu gewährleisten und die Rechte und Freiheiten der Bürger der Türkischen Republik Nordzypern auf der Grundlage der vom Migrationsdienst und dem Innenministerium gewährten Befugnisse zu schützen, gibt es folgende Personenkategorien abschiebepflichtig:
Personen ohne festen Wohnsitz sind Personen mit geringem Einkommen, die weder über einen festen Wohnsitz noch über eine Möglichkeit zur Bestreitung des Lebensunterhalts verfügen.
Menschen mit geistiger Behinderung oder psychischer Erkrankung sind Menschen, die nicht für sich selbst sorgen können oder eine Gefahr für sich selbst oder andere darstellen.
Personen mit einer ansteckenden oder ansteckenden Krankheit – insbesondere solche, die eine epidemiologische Gefahr darstellen können.
Personen, die wegen Straftaten, einschließlich Totschlag oder anderen schweren Verbrechen, verurteilt wurden, die mit einer Gefängnisstrafe geahndet werden.
Personen, die Prostitution oder Zuhälterei betreiben.
Personen, die die nationale Sicherheit gefährden – insbesondere Teilnehmer oder Verdächtige bei der Vorbereitung eines Putsches.
Personen, deren Handlungen die öffentliche Ordnung stören können, sind Personen, deren Verhalten zu Störungen des öffentlichen Friedens oder zu moralischen Konflikten führen kann.
Personen, die am Drogenhandel beteiligt sind.
Personen auf der internationalen Fahndungsliste.
Personen, denen die Zerstörung familiärer Bindungen vorgeworfen wird.
Staatsangehörige ausländischer Staaten, die ohne offizielle Arbeitseinladung oder sonstige Bestätigung der örtlichen Behörden eingereist sind, sowie Flüchtlinge.
Personen, die sich ohne die erforderlichen Dokumente im Land aufhalten, sind Personen, die ohne Visum, Aufenthaltserlaubnis oder mit abgelaufenen Dokumenten eingereist sind oder sich dort aufhalten.