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Ihre Ausgaben beim Immobilienkauf in Nordzypern: Steuern und Zahlungen

Welche Steuern und Nebenzahlungen zahlt der Käufer in Nordzypern beim Immobilienerwerb (Abschluss eines Kaufvertrages)?

Stempelsteuer.

Der Käufer zahlt die Stempelsteuer an das Finanzamt, es sei denn, die Parteien vereinbaren im Kaufvertrag eine andere Vorgehensweise. Die Gebühr beträgt 0,5 % des im Kaufvertrag genannten Immobilienpreises.

Kapitalertragssteuer (Stopaj-Steuer).

Die Steuer wird vom Verkäufer gezahlt, sofern die Parteien nichts anderes vereinbaren. Der Steuersatz ist unterschiedlich und hängt davon ab, ob der Verkäufer ein Gewerbetreibender (Firma oder Privatperson, die mehr als drei (3) Immobilien verkauft hat) oder eine Privatperson ist. Der Steuersatz für einen professionellen Verkäufer beträgt 4 % des Vertragspreises; für eine Privatperson - 2,8 %.

Mehrwertsteuer (Mehrwertsteuer; KDV).

Die Mehrwertsteuer in Höhe von 5 % des Vertragspreises ist vom Käufer zu entrichten. Die Parteien können vereinbaren, die Zahlung der Mehrwertsteuer durch den Käufer bis zur Registrierung und Übertragung des Eigentums an der Immobilie aufzuschieben.

Übertragungssteuer

Der Käufer zahlt die Steuer. Bisher hatten Ausländer das Recht, für die Übertragung des Titels auf ihren Namen einmalig eine Gebühr von 3 % zu zahlen. Auf spätere Objektverkäufe wurde eine Steuer von 6 % erhoben.

Derzeit muss der Käufer bei der Eintragung ins Grundbuchamt (TAPU) eine Steuer von 6 % und bei der Übertragung des Eigentums auf seinen Namen weitere 6 % zahlen. Somit beträgt die volle Steuer auf die Übertragung von Eigentumsrechten für einen Ausländer 12 %. Von Zeit zu Zeit wendet der Staat Amnestien an, wenn ausländische Käufer die Möglichkeit haben, den Eigentumstitel zu einem Vorzugspreis zu übertragen – 1 % des Wertes der Immobilie (im Kaufvertrag angegeben). Für türkische Staatsbürger wurde die ursprüngliche Eigentumsübertragungssteuer von 3 % beibehalten.

Zusätzliche Zahlungen:

Die Transformatorgebühr (Trafo) ist eine zusätzliche Zahlung, die der Käufer an den Bauträger bei der Inbetriebnahme neuer Wohnungen für den Anschluss von Stromkommunikation und Wasserversorgung zahlt. Variiert zwischen 1.500 und 3.000 £ und ist im Kaufvertrag festgelegt.

Strom- und Wasserzähler – vom Käufer bezahlt und an Kibtek und die öffentliche Wasserversorgung angeschlossen, die Gesamtkosten betragen nicht mehr als 500–800 £.

Bei der Abtretung eines Kaufvertrages handelt es sich um eine Nachzahlung, deren Höhe in der Regel im Kaufvertrag festgelegt wird und die der Eigentümer an den Bauträger (Eigentumsinhaber) bei der Abtretung der Rechte an den neuen Eigentümer zahlt (Käufer). Variiert zwischen 500 und 3.000 £.

Diese Zahlung verliert für den Eigentümer ihre Relevanz, wenn er vor dem Verkauf der Immobilie den Eigentumstitel auf seinen Namen umgeschrieben hat. In diesem Fall müssen Sie sich nicht an den Bauträger wenden, um die Kauf- und Verkaufstransaktion durchzuführen, sondern der Vertrag kann von einem Anwalt erstellt werden.

AUFMERKSAMKEIT! Es ist sehr wichtig, dass im Kaufvertrag festgelegt ist, welche Steuern der Verkäufer und welche der Käufer zu zahlen haben.

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