Das Gesetz über Immobilienagenturen und die Registrierung von Urkunden wurde 2007 verabschiedet. Der Hauptzweck des Gesetzes bestand darin, die Tätigkeit von Immobilienmaklern und -agenturen zu regeln.
Das Gesetz sah die Schaffung einer ständigen Kommission vor, die mit der Befugnis ausgestattet war, Makler zu registrieren, Genehmigungen für Tätigkeiten im Immobiliensektor zu erteilen und die Rechtmäßigkeit der Maklertätigkeit zu überwachen.
Für den Käufer ist es wichtig, dass das Gesetz die Transaktionsparteien dazu verpflichtet, den Kaufvertrag im Grundbuch einzutragen. Dies schützte den Käufer vor rechtswidrigen Handlungen des Titelinhabers, die Immobilie weiterzuverkaufen oder als Sicherheit zu behalten.
Eine im Grundbuch eingetragene Immobilie verfügte über eine Schutzbarriere gegen jegliche Handlungen des Eigentümers.
Ab dem Zeitpunkt der Unterzeichnung muss der Kauf- und Verkaufsvertrag innerhalb von 21 Tagen im Grundbuch eingetragen werden.